Image

Erbschaftsteuer

___

Die Erbschaftssteuer spaltet die Geister. Erben, die Erbschaftssteuern bezahlen müssen, empfinden dies oft als ungerecht. Denn es wird im Erbfall regelmäßig Vermögen besteuert, das bereits vom Erblasser als Einkommen versteuert wurde. Es ist für die Betroffenen dann oft nur ein eher schwacher Trost, dass diejenigen, die nichts geerbt haben, die Erben um ihre Probleme beneiden.

Die in den letzten Jahren zum Teil heftig geführte juristische und politische Diskussion über zeitgemäße Veränderungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern hat dabei weit über den Kreis der hiervon Betroffenen hinaus zu Verunsicherungen geführt. Viele Inhaber und Erben kleinerer Vermögen denken irrtümlich, sie hätten ein (mögliches) Erbschaftssteuerproblem, welches tatsächlich gar nicht existiert.In diesen Fällen sorgt der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht oft sehr kurzfristig für erhebliche Erleichterung und einen Gewinn an Lebensqualität.

Auch bei mittleren bis größeren Privatvermögen lässt sich Vermögen häufig steuerfrei oder steueroptimiert übertragen; beispielsweise durch Ausnutzen von Steuerfreibeträgen oder über einen Zugewinnausgleich unter Eheleuten. Für Unternehmer ist eine auch steuerlich orientierte Nachfolgeplanung von jeher unerlässlich. Die sehr dynamische Entwicklung am Immobilienmarkt im Raum Köln-Bonn hat allerdings binnen weniger Jahre bereits für tot geglaubte Erbschafts- und Schenkungssteuerprobleme auch bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie „wiederbelebt“, die mit der Anhebung der Steuerfreibeträge für nahe Angehörige im Jahre 2009 noch als längerfristig erledigt erschienen.

Wie groß die Probleme auch erscheinen: Die Fahrkarte nach Luxemburg oder das Flugticket auf die Bahamas sollte man sich besser schenken und den Bruchteil der hierfür gesparten Kosten in eine seriöse Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht und/oder Steuerberater investieren.