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Testament

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Als Testament wird landläufig jede letztwillige Verfügung bezeichnet. Also jedes Dokument, mit dem ein letzter Wille in rechtlich bindender Form niedergelegt wird.

Ein Testament kann handschriftlich oder im Wege der Beurkundung durch einen Notar errichtet werden.
Dazu, was bei Abfassung eines Testaments zu beachten ist, gibt es unzählige Ratgeberliteratur, auch online. Trotzdem geht die Sache regelmäßig schief. Dies beginnt bereits bei Formfehlern: Jährlich werden unzählige „Testamente“ maschinenschriftlich geschrieben. Oder es fehlt die Unterschrift.

Noch schlimmer als die bereits wegen der Form unwirksamen Testamente sind aber die inhaltlich unklaren Testamente. In diese kann dann jeder das hineinlesen, was ihm am besten passt. Jahrelange Erbschaftsprozesse und eine am Ende komplett zerstrittene Familie können dann die Folge sein. Beim Geld hört die Geschwisterlichkeit leider häufig auf.

Wenn Sie Ihr Testament, vielleicht sogar ein gemeinsames Ehegattentestament oder einen Erbvertrag machen möchten, sollten Sie das nicht ohne fachkundige Beratung tun. Es sei denn, Sie kennen bereits genau die Unterschiede zwischen Erben, Vermächtnisnehmern, Schlusserben, Vorerben, Nacherben und Ersatzerben oder zwischen Bindungswirkungen und lebzeitigen Verfügungsbeschränkungen und sind sich über Pflichtteile, Pflichtteilsergänzungsansprüche und Zugewinnansprüche im Erbfall vollständig im Klaren.

Sofern sie hier – und sei es auch nur im Detail – noch Klärungsbedarf haben, stehe ich Ihnen als qualifizierter Rechtsanwalt und Fachanwalt gerne beratend zur Verfügung.